Schüsselzahl B196

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Egal ob für einen Roller, der auch Landstraßentauglich ist, oder für ein Motorrad, für Spritztouren am Wochenende: die Schlüsselzahl B196 bietet einen vereinfachten Einstieg in das Motorradfahren und ermöglicht ein hohes Maß an Mobilität, auch ohne ein Auto besitzen zu müssen.

Dabei ist die Schlüsselzahl 196 keine eigenständige Fahrerlaubnis, sondern lediglich eine Erweiterung der Klasse B, die zum Fahren eines Motorrads der Klasse A1 im Inland berechtigt (max. 125ccm Hubraum und max. 11kW).

Diese Schlüsselzahl ist aktuell nur innerhalb Deutschlands gültig. Für Fahrten im Ausland muss einer der normalen Motorradführerscheine erworben werden. Außerdem kann diese Schlüsselzahl nicht, im Gegensatz zur normalen A1 Klasse, nach zwei Jahren nur durch eine Praxisprüfung zur Klasse A2 erweitert werden.

Bild eines Rollers

Voraussetzungen

  • Mindestalter: 25 Jahre
  • Besitzt der Führerscheinklasse B seit mind. 5 Jahren

Ausbildung

Die Ausbildung besteht aus einem Theorieteil (4 Doppelstunden à 90min) und einem Praxisteil (5 Doppelstunden à 90min). Es werden keine Sonderfahren benötigt. Im Anschluss daran wird eine 15-minütige Praxisprüfung mit dem Fahrlehrer absolviert.

Bei bestandener Prüfung erhält man eine Ausbildungsbescheinigung, mit der man sich bei der zuständigen Führerscheinstelle die Schlüsselzahl 196 eintragen lassen kann.

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