Klasse A
< Zurück zur ÜbersichtDer Führerschein A berechtigt zum Fahren jeglicher zwei- und dreirädrigen Krafträdern (ohne Leistungsbeschränkung).
Die Klasse kann entweder als Direkteinstieg mit 24 Jahren oder 2 Jahre nach Erwerb der Klasse A2 als Aufstieg erworben werden. Für den Aufstieg werden nur wenige Übungsstunden und eine praktische Prüfung benötigt.

Voraussetzungen
- Mindestalter: 24 Jahre (Aufstieg ist bereits 2 Jahre nach Erwerb der Klasse A2 möglich)
- Teilnahme am Erste Hilfe Kurs, Sehtest, Passbild
Ausbildung
Die Ausbildung kann bis zu 6 Monate vor erreichen des Mindestalters gestartet werden.
Der Theorieunterricht besteht aus 12 Doppelstunden Grundstoff und 4 Doppelstunden klassenspezifischer Stoff. Während beim klassenspezifischen Stoff beide Themen besucht werden müssen, können beim Grundstoff Themen auch wiederholt werden.
Nach der Theorie-Prüfung wird mit dem praktischen Unterricht gestartet. Hierbei wird mit Übungsstunden auf einem ruhigen und weitläufigen Platz gestartet bis dir die Basis-Fahraufgaben liegen. Danach geht es in den Straßenverkehr gefolgt von den Sonderfahrten: erst die 5 Stunden Überland-Fahrt, gefolgt von den 4 Stunden Autobahn-Fahrt und den 3 Stunden Nacht-Fahrt. Letztere legen wir üblicherweise am Stück ab und kombinieren dabei das Fahren in verschiedenen Situationen.
Beim Aufstieg von der Klasse A2 ist keine Theorie-Ausbildung und -Prüfung nötig, sondern nur einige Übungsstunden und die anschließende praktische Prüfung auf einem Motorrad der Klasse A.